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   VGH Bayern, 20.05.1999 - 6 B 96.1055   

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VGH Bayern, 20.05.1999 - 6 B 96.1055 (https://dejure.org/1999,49696)
VGH Bayern, Entscheidung vom 20.05.1999 - 6 B 96.1055 (https://dejure.org/1999,49696)
VGH Bayern, Entscheidung vom 20. Mai 1999 - 6 B 96.1055 (https://dejure.org/1999,49696)
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Wird zitiert von ... (7)

  • OVG Schleswig-Holstein, 08.09.2022 - 2 LB 3/22

    Vorauszahlung eines Straßenausbaubeitrages aufgrund rückwirkender Satzung

    Neu ist daher lediglich die Unterteilung in eigene und ausdrückliche Funktionsflächen für den fließenden und den ruhenden Verkehr, was sich auf die Verkehrsabläufe positiv auswirkt (vgl. VGH München, Urteile vom 26. März 2002 - 6 B 96.3901 -, juris Rn. 25 und vom 20. Mai 1999 - 6 B 96.1055 -, juris Rn. 44 ff.; OVG Kassel, Urteil vom 20. Juli 1993 - 5 TH 2859/90 -, juris Rn. 7).
  • VG Ansbach, 28.02.2008 - AN 18 K 06.00788

    Straßenausbaubeitrag; (mögliche) Umstufung als Kreisstraße abrechnungstechnisch

    Insoweit stellt der BayVGH fest, dass sich die Tatbestände "Erneuerung" und "Verbesserung" nicht klar voneinander abgrenzen lassen, sondern ineinander fließen (BayVGH vom 20.5.1999, Az.: 6 B 96.1055).

    Es verändert die Aufteilung der Gesamtfläche vorteilhaft, denn die Fahrbahn wird dadurch entlastet, dass sie nicht auch noch den gesamten ruhenden Verkehr aufnehmen muss (BayVGH vom 20.5.1999, Az.: 6 B 96.1055).

  • VG Lüneburg, 07.12.2016 - 3 A 138/14

    Aufgestauter Reparaturbedarf; Aufwandsspaltungsbeschluss; Baumpflanzung;

    Auch in der Satzung der Beklagten wird eine Mindestgehwegbreite nicht vorausgesetzt (vgl. hierzu Bay. VGH, Urt. v. 20.05.1999 - 6 B 96.1055 -, juris Rn. 61).
  • VG München, 23.02.2010 - M 2 K 08.5709

    Straßenausbaubeitrag; Vorauszahlung; Eigenbeteiligung; Abgrenzung

    Zudem werden die Parkplätze durch die Pflasterung deutlicher als bisher von den übrigen Verkehrsflächen (des fließenden Verkehrs) abgegrenzt; auch insofern ist von einer Verbesserung gegenüber dem früheren Zustand auszugehen, da der fließende Verkehr nunmehr eindeutig und klar vom ruhenden Verkehr getrennt wird, was sich auf die Verkehrsabläufe und Verkehrssicherheit positiv auswirkt (vgl. BayVGH v. 20.5.1999 - 6 B 96.1055 -).
  • VG Augsburg, 30.08.2012 - Au 2 K 11.936

    Eine vor Inkrafttreten eines Bebauungsplans im Innenbereich gelegene bebaubare

    Die Fahrbahn wird durch die Anlegung zusätzlicher Stellflächen entlastet, da ein Teil des ruhenden Verkehrs auf eigens hierfür vorgesehene Parkbereiche verlagert wird (vgl. BayVGH vom 20.5.1999 Az. 6 B 96.1055 RdNr. 53; Matloch/Wiens, Das Erschließungsbeitragsrecht in Theorie und Praxis, RdNr. 2046).
  • VG Augsburg, 30.08.2012 - Au 2 K 11.897

    Straßenausbaubeitragsrecht Verbesserungsmaßnahme; Herstellung von unselbständigen

    Die Fahrbahn wird durch die Anlegung zusätzlicher Stellflächen entlastet, da ein Teil des ruhenden Verkehrs auf eigens hierfür vorgesehene Parkbereiche verlagert wird (vgl. BayVGH vom 20.5.1999 Az. 6 B 96.1055 RdNr. 53; Matloch/Wiens, Das Erschließungsbeitragsrecht in Theorie und Praxis, RdNr. 2046).
  • VGH Bayern, 14.03.2011 - 6 C 10.3034

    Prozesskostenhilfebeschwerde

    Mit der Herstellung eigener Parkflächen wurde der ruhende vom fließenden Verkehr getrennt, so dass auch insoweit eine Erneuerung, jedenfalls aber eine Verbesserung, gegeben ist (vgl. BayVGH vom 20.5.1999 Az. 6 B 96.1055 ).
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